Finanzierung
Im Haus AR SUNNSYTE erfolgt die Tarif-Gestaltung nach dem Einstufungssystem interRAI LTCF. Krankenkasse und Kanton übernehmen Anteile der Pflegekosten. Die Tarife können teuerungsbedingt, bei veränderter Pflegebedürftigkeit (mind. halbjährliche Überprüfung), in Folge von behördlichen Bestimmungen oder individuellen Sonderleistungen angepasst werden. Die Kostenobergrenzen werden jährlich durch den Regierungsrat des Kantons Bern festgelegt. Das Haus AR SUNNSYTE hält sich an diese Kostenobergrenzen, womit die Heimtarife auch für Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen finanzierbar sind.

